Hallo zusammen,
vor etwa 3 Monaten habe ich hier im Forum über mein Problem berichtet, dass das NB häufig nicht sauber hochfährt (statt vista kommt arcade, hängenbleiben, ...). Das Teil war inzwischen 4mal bei Acer: einmal Mainboard getauscht (hat nichts verändert), danach "kein Fehler feststellbar", obwohl ich jedesmal mehrere neue Fehlerbeispiele auf Video beigelegt hatte. Ergebnis: Rücktritt/Wandlung abgelehnt, weil kein Fehler! Mit dem Geizhändler verhandelt, keine Lösung in Sicht. Nur ständiges Vertrösten, wobei die Wochen vergehen. Rechtsschutz eingeschaltet, da meldet sich der Gegenanwalt (des Geizhändlers): Ich habe das Gerät nicht über die Filiale eingeschickt, bei der ich es gekauft hatte, also gelten die Reparaturversuche juristisch nichts. Aus Kulanz würde Acer das Gerät gegen ein gleichwertiges gebrauchtes eintauschen.
Ich bin es so leid!!! Ich würde darauf eingehen (müssen), wüsste aber gern VORHER, welches Modell. Die Antwort bleibt seit über einer Woche wieder aus. Und dann bekomme ich ein Gerät, das die Werkstatt für fehlerfrei hält, die auch mein Gerät für fehlerfrei gehalten hat?!?
Am liebsten würde ich mich an ComputerBild wenden, denn abgesehen von aller juristischer Spitzfindigkeit, habe ich doch wohl bei dem enormen Kaufpreis (1500€) Anspruch auf ein funktionierendes Gerät!
So, Ärger von der Seele geschrieben. Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag und werde hoffentlich irgendwann demnächst berichten können, wie es ausgegangen ist.
LG vom Buchfink
vor etwa 3 Monaten habe ich hier im Forum über mein Problem berichtet, dass das NB häufig nicht sauber hochfährt (statt vista kommt arcade, hängenbleiben, ...). Das Teil war inzwischen 4mal bei Acer: einmal Mainboard getauscht (hat nichts verändert), danach "kein Fehler feststellbar", obwohl ich jedesmal mehrere neue Fehlerbeispiele auf Video beigelegt hatte. Ergebnis: Rücktritt/Wandlung abgelehnt, weil kein Fehler! Mit dem Geizhändler verhandelt, keine Lösung in Sicht. Nur ständiges Vertrösten, wobei die Wochen vergehen. Rechtsschutz eingeschaltet, da meldet sich der Gegenanwalt (des Geizhändlers): Ich habe das Gerät nicht über die Filiale eingeschickt, bei der ich es gekauft hatte, also gelten die Reparaturversuche juristisch nichts. Aus Kulanz würde Acer das Gerät gegen ein gleichwertiges gebrauchtes eintauschen.
Ich bin es so leid!!! Ich würde darauf eingehen (müssen), wüsste aber gern VORHER, welches Modell. Die Antwort bleibt seit über einer Woche wieder aus. Und dann bekomme ich ein Gerät, das die Werkstatt für fehlerfrei hält, die auch mein Gerät für fehlerfrei gehalten hat?!?
Am liebsten würde ich mich an ComputerBild wenden, denn abgesehen von aller juristischer Spitzfindigkeit, habe ich doch wohl bei dem enormen Kaufpreis (1500€) Anspruch auf ein funktionierendes Gerät!
So, Ärger von der Seele geschrieben. Ich wünsche Euch allen noch einen schönen Sonntag und werde hoffentlich irgendwann demnächst berichten können, wie es ausgegangen ist.
LG vom Buchfink