Aspire 2023 GARANTIE - Warum werden Arbeitskosten berechnet?

Bernieserver

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Servus, habe da einige Fragen zur Garantieabwicklung:

Habe das Notebook vor einem Monat schon eingeschickt mit einer ausführlichen Fehlerbeschreibung. Defekt waren viele Kleinigkeiten von Anfang an, leider habe ich lange gezögert bis zum Einschicken. Als dann aber das Display auch noch ausfiel, war Schluss.
Jetzt habe ich das Problem, dass sie mir 2x einen Kostenvoranschlag geschickt haben, wo 50€ Arbeitskosten berechnet werden sollen. Zu den Fehlern hier erstmal eine Übersicht:

- Rückbeleuchtung des Displays ausgefallen
- Soundkarte wurde bei jedem zweitem Neustart nicht erkannt( egal wie oft ich Windows neuinstallierte und welchen Treiber ich nutzte)
- WLAN war nach Standby nie mehr nutzbar - auch unabhängig vom Betriebssystem
- Funktionstasten haben sich durch den Displayrahmen selbst zerstört, da die Tasten überstanden
- Displayrahmen eingerissen (bei normaler, vorsichtiger Benutzung!)
- Tastatur: Durch Produktionsfehler waren 2 Z-Tasten eingebaut (deutsch - amerikanische Tastatur? :) )
- Gummifüße fielen leicht ab . wie kann man auch längliche Stäbchen - Füße auf den Unterbau kleben?

Dazu noch viele andere Probleme.

Und was jetzt?

Die wollen von mir die Tastatur bezahlt haben, außerdem noch den Display Rahmen und der Tastaturrahmen. Sie meinten dazu, dass es nicht nachweißbar wäre, ob dies von mir oder von denen zu verschulden sei. Beim Rahmen kann ich das verstehen, aber bei der Tastatur?

Und jetzt kommt's: Dazu sollen 50€ Arbeitsgeld berechnet werden!

Habe denen natürlich umgehend eine ausführliche Mail geschrieben. Habe sogar geschrieben, dass ich nichts dagegen hätte, wenn die mir statt der Arbeitskosten BlueTooth nachrüsten würden, damit die merken, dass ich wirklich nur die Arbeitskosten meine und ich auch bereit wäre ein komplettes Gehäuse neu zu ordern. Denn es war durch viel Schreiben und Nutzung schon ziemlich abgewetzt.
Aber sie gingen darauf nicht ein, schickten mir zwar nach 3 Wochen endlich einen neuen Kostenvoranschlag mit dem Bluetooth - Modul , aber trotzdem immer noch mit der halben Arbeitsstunde von 50€.

Warum ich das jetzt nicht einsehe?

Wenn das Notebook so defekt ist, muss es ja vom Service komplett zerlegt werden. Es wäre ja nach der Reparatur kein Problem, die alten Gehäuseteile und BlueTooth beim Wiederzusammenbau einfach zu ersetzen?
Warum wollen die mir dann 30 Min. Arbeitszeit berechnen?
Denn die Hardwardefekte hätten sie doch sowieso reparieren müssen?
Das Gerät wurde bis jetz auch nocht nicht repariert, denn es wird erst repariert, wenn der Kostenvoranschlag bestätigt wurde.

Was meint Ihr dazu? Was kann ich machen, um den Service dort zu überzeugen?


Gruß
Bernhard Nöst
 

Alwin

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Hallo Bernhard,

ich verstehe ja, dass Du nicht gerade glücklich über die Sachlage mit Deinem Notebook bist, dennoch erwähnst Du in dem ganzen langen Text nicht ein einziges mal, wie lange Du das Notebook schon hast bzw. wann gekauft? Dadurch würde erst einmal geklärt, ob Du Dich noch in der 6 monatigen Garantiezeit gegenüber dem Händler wo Du das Book gekauft hast bewegst. Das ist insofern wichtig, weil bei so gravierenden Mängeln die Garantieabwicklung immer über diesen abgewickelt werden sollte. Denn nur hier kann man neben der Reparatur auch den Umtausch bzw. bis zur Wandlung des Kaufvertrages kommen, wenn die entsprechenden Bedingungen erfüllt sind.

Natürlich kann man sich auch an den Hersteller wenden. Dieser ist nach geltendem Recht genauso in den ersten 6 Monaten zur kostenlosen Reparatur bzw. Nachbesserung verpflichtet. Der Hersteller/Händler müsste Dir in dieser Zeit also nachweisen, dass Du das Gerät mutwillig/vorsätzlich beschädigt hast, ehe er mit Kostenvoranschlägen ankommen kann.

Hast Du das Notebook aber schon länger als 6 Monate, dann tritt die freiwillige Garantie von Acer in Kraft bzw. die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Hierbei kommt es dann auf das sogenannte Kleingedruckte in den erw. Garantiebestimmungen von Acer an bzw. ob dort vermerkt ist, dass bei einer Reparatur kosten anfallen können. Ist dies der Fall, so ist es meiner Erfahrung nach durchaus rechtens. In der Gewährleistungsfrist kehrt sich die Beweislast sowieso um. Wenn der Hersteller/Händler sich dumm stellt, kann er von Dir einen eindeutigen Beweis verlangen, dass Du nicht der Verursacher des Schadens bist. In der Regel darf man aber auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Viele machen sowas kostenlos. Zumindest kenne ich es von meinem alten Fujitsu-Siemens Notebook. Da viel nach 1 1/2 Jahren die Festplatte aus und wurde kostenlos ersetzt. Wie Acer das handhabt kann ich noch nicht beurteilen, da ich dort noch keinerlei Bedarf hatte.

Wenn Du über Acer nicht weiterkommst, dann lasse es Dir zurücksenden und versuche Dein Glück über den Händler. Der geht zwar auch über Acer, aber vielleicht macht/kann er die Sachlage aus einer anderen Perspektive Acer gegenüber klarstellen????

Viel Glück
Alwin
 

Bernieserver

Neuer Benutzer
Danke,

sorry, das Notebook ist 1,5 Jahre alt, vergaß ich zu erwähnen. Der Laden, in dem ich das gekauft habe, ist leider pleite. Zusätzlich fiinde ich irgendwie die Rechnung nicht mehr. Es kommt mal wieder alles zusammen....

Das mit der Beweislastumkehr ist mir auch bekannt. Die Teile würde ich ja auch zahlen. Aber die Arbeitskosten sind mir noch immer zu hoch, wenn doch ohnehin das Display geöffnet werden muss und zusätzlich auch noch das Mainboard gewechselt werden muss. - also alles geöffnet werden muss.

Das sieht einfach zu sehr nach "wir berechnen wie immer eine halbe Stunde - die meisten würden sich darüber wohl keine Gedanken machen " - Denken aus.

Wie soll ich weiter verfahren? Schon wieder eine Mail schreiben und dann wieder über eine Woche auf einen neuen Kostenvoranschlag per Post warten? Wieso schrieben die nicht einfach eine Kostenvoranschlag - Mail?

Gruß

Bernhard Nöst
 

Alwin

Neuer Benutzer
Hallo,

es ist schwierig Dir in dieser Sache einen Rat zu geben, zumal das Notebook nun wirklich nicht mehr von neuester Güte ist und nach 1,5 Jahren. Nun ja, ich bin kein Rechtsanwalt oder dergleichen und kenne das Verbraucherrecht jetzt auch nicht in- und auswendig. Vielleicht, wenn überhaupt, könntest Du ja bei einer örtlichen Verbraucherzentrale noch ein paar nützliche Infos erhalten bzw. die Rechtslage genauer klären lassen, ob es rechtens ist diese Pauschale für Arbeitskosten zu verlangen.

Aus meiner perspektive stellt sich aber die Frage: Brauchst Du Dein Notebook wirklich? Das ist jetzt nicht böse gemeint, aber ich habe auch schon oftmals in die Bresche springen müssen und musste unvorhergesehene Kosten in Kauf nehmen, nur um eine Sache wieder nutzen zu können. Auch wenns weh tut, aber manchmal hilft alles lamentieren nix und das Ende der Fahnenstange ist erreicht. Wenn alle Verhandlungen gescheitert sind und die Möglichkeiten nurmehr begrenzt oder gar ausgeschöpft, dann sollte man eine Entscheidung treffen.

Zahlen oder das Notebook auf Ebay als "Defekt" verkaufen und sich gleich auf die Suche nach nem gebrauchten bzw. neuen machen.

Dennoch viel Glück. :)

Gruß
Alwin
 

Pappnase

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hallo

mal wider auch was von mir dazu!

also ich würde an deiner stelel die 50 euro zahlen und nicht soviel theater machen. denn wie du selber schreibst hast du die rechnung verloren und das acer da so kulant reagiert. wow!
 
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