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Ihr müsst den Artikel aber auch bis zum Ende lesen.
Hier greift nämlich die von der EU vorgegebene Tatsache, dass die Anbieter von reinen Email Accounts nicht mehr als Telekommunikations-Dienstleister zu betrachten sind und damit nicht mehr unter das TKG fallen - somit wären sie nicht mehr verpflichtet, die Daten herauszugeben.
Schaun wir mal, wie sich das noch weiterentwickelt!?