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Achtung Krallen!
Deutsche Sicherheitsbehörden haben offenbar wieder ein neues Spionageprogramm in Umlauf gebracht.
Der Chaos Computer Club hat eine Software zugespielt bekommen, die in ihren Strukturen dem sogenannten Bundestrojaner ähnelt.
Dieses neue Spionageprogramm soll dem Angreifer noch mehr Zugriffsmöglichkeiten bieten als das alte. Unter anderem kann es sämtliche Dateien, persönliche Daten und E-Mails abgreifen. Außerdem könne es Mikrofon, Kamera und Tastatur des ausgespähten Computers kontrollieren.
Experten des CCC kamen bei der Analyse der Software zu dem Schluss, dass diese zahlreiche Funktionen bereitstellt, die „über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen“.
Die volle Funktionalität des „Staatstrojaners“ bietet erhebliches Missbrauchspotential. Es wäre ohne weiteres möglich, auf dem Rechner des Opfers gefälschte Beweise zu platzieren oder aber unerwünschte Daten zu löschen. Jedoch sehen die Hacker des CCC schon die Standard-Features der Software - ohne nachgeladene Zusatzmodule - als problematisch an. „Im Rahmen des Tests hat der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten,“ berichtet der Verein und schlussfolgert: „Die von den Behörden so gern suggerierte strikte Trennung von genehmigt abhörbarer Telekommunikation und der zu schützenden digitalen Intimsphäre existiert in der Praxis nicht. Der Richtervorbehalt kann schon insofern nicht vor einem Eingriff in den privaten Kernbereich schützen, als die Daten unmittelbar aus diesem Bereich der digitalen Intimsphäre erhoben werden.“ Letztendlich beweise die aktuelle Situation, dass „der Gesetzgeber die Technik nicht einmal mehr überblicken, geschweige denn kontrollieren kann“.
Der Chaos Computer Club hat eine Software zugespielt bekommen, die in ihren Strukturen dem sogenannten Bundestrojaner ähnelt.
Dieses neue Spionageprogramm soll dem Angreifer noch mehr Zugriffsmöglichkeiten bieten als das alte. Unter anderem kann es sämtliche Dateien, persönliche Daten und E-Mails abgreifen. Außerdem könne es Mikrofon, Kamera und Tastatur des ausgespähten Computers kontrollieren.
Experten des CCC kamen bei der Analyse der Software zu dem Schluss, dass diese zahlreiche Funktionen bereitstellt, die „über das Abhören von Kommunikation weit hinausgehen und die expliziten Vorgaben des Verfassungsgerichtes verletzen“.
Die volle Funktionalität des „Staatstrojaners“ bietet erhebliches Missbrauchspotential. Es wäre ohne weiteres möglich, auf dem Rechner des Opfers gefälschte Beweise zu platzieren oder aber unerwünschte Daten zu löschen. Jedoch sehen die Hacker des CCC schon die Standard-Features der Software - ohne nachgeladene Zusatzmodule - als problematisch an. „Im Rahmen des Tests hat der CCC eine Gegenstelle für den Trojaner geschrieben, mit deren Hilfe Inhalte des Webbrowsers per Bildschirmfoto ausspioniert werden konnten – inklusive privater Notizen, E-Mails oder Texten in webbasierten Cloud-Diensten,“ berichtet der Verein und schlussfolgert: „Die von den Behörden so gern suggerierte strikte Trennung von genehmigt abhörbarer Telekommunikation und der zu schützenden digitalen Intimsphäre existiert in der Praxis nicht. Der Richtervorbehalt kann schon insofern nicht vor einem Eingriff in den privaten Kernbereich schützen, als die Daten unmittelbar aus diesem Bereich der digitalen Intimsphäre erhoben werden.“ Letztendlich beweise die aktuelle Situation, dass „der Gesetzgeber die Technik nicht einmal mehr überblicken, geschweige denn kontrollieren kann“.