Bildschirm / Grafikkarte defekt?

Ibrahim

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Hallo zusammen. Brauche Hilfe: folgendes Problem mit dem Aspire 1692:

Bildschirm war plötzlich schwarz. Musste neustarten. Seitdem flackert die Bildschirm mal schwarz mal weiß vor sich hin, zeigt aber NICHTS an. Es ist egal ob ich am Bildschirm wackle oder nicht, das flackern ist willkürlich. Auffällig: Bei jedem Wechsel von schwarz auf weiß ist ein leises klackern zu hören. Klingt so wie eine schreibende Festplatte, nur viel leiser. Im Übrigen kann ich wenn der Bildschirm mal weiß ist und ich im Windows bin sogar die Helligkeit einstellen und auch den Bildschirm ausschalten. Er zeigt aber wie gesagt Nichts an.

Hat jemand von euch eine Idee?

BTW: Ich habe das Gerät jetzt seit 1,5 Jahren. Garantie ist meines Erachtens ja nur 1 Jahr, aber ich glaube es gibt 2 Jahre kaufrechtliche Gewährleistung...was ist das genau und was kann ich da von Acer erwarten.

Vielen Dank schon jetz und Gruß an dieses super Forum,
Sebastian
 

Skysmo

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Also, kommt erstmal drauf an wo du herkommst.

Österreich 1 Jahr

Deutschland 2 Jahre

Also, ganz klar, du hast noch Garantie, wenn du in D wohnst, welche du in Anspruch nehmen kannst.

Deine Fehlerbeschreibung ist meiner Meinung nach ganz klar ein Hardwaredefekt.

Nebenbei:

Garantie -> Hersteller (bei Acer 2 Jahre s.o.)

Gewährleistung -> Händler ( 2 Jahre gesetzl.)

"Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt."

Das Gerät kannst du, deine Gewährleistungsansprüche aussen vor, aber auch direkt zu Acer schicken. Kannst auch erwarten, das der Fehler kostenlos beseitigt wird.

Liebe Grüße

Skysmo
 

luisoft

Forenmumie
Original von Skysmo
Gewährleistung -> Händler ( 2 Jahre gesetzl.)

zu erwähnen wäre vielleicht noch die beweislastumkehr nach 6 monaten bei der gesetzlichen gewährleistung, d.h. in den ersten 6 monaten muss der händler nachweisen dass im falle eines defektes dies auf einen mangel zurück zu führen ist der *nach* dem kauf aufgetreten ist. klarerweise nicht möglich mit sinnvollen mitteln, daher hat man da auch nie probleme - oder man sollte nie probleme haben...

nach 6 monaten aber muss der kunde dem händler nachweisen dass im falle eines defektes dies auf einen mangel zurück zu führen ist der bereits *beim* kauf vorhanden war. auch dies ist de facto für den kunden unmöglich. i.d.R. sind die händler aber kulant und bestehen nicht auf diese beweise.

gruß luisoft
 
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