Garantieverlust bei Veränderung des ursprünglich installierten Betriebssystems ?

pooz

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Hallo liebes Forum,

ich möchte fragen, ob ich eventuell meinen Garantieanspruch verlieren würde, wenn ich mein Aspire 5520G Notebook von Windows Vista (32-Bit) auf Windows 7 (64-Bit) upgraden würde??

Konkret:
Mein Notebook ist zum 2. Mal defekt. Es ist im 23. Monat und hat somit noch Garantie. Mittlerweile hatte ich mir Windows 7 64-Bit zugelegt und das vorinstallierte Windows Vista überspielt.

Das System mit Win7 (64-Bit) lief einige Monate problemlos. Seit letzter Woche fährt der Rechner nicht mehr hoch. Der Bildschirm bleibt schwarz. Nur Lüfter und DVD-Rom laufen kurz an. Auf dem Bildschirm passiert nix. Kein Cursor oder sontiges.

Jetzt weiß ich nicht, ob der Reparatur-Service mir eventuell den kostenlosen Reparaturanspruch der Garantie entziehen könnte, weil ich nicht Windows Vista bei der Reparatur-Einlieferung installiert habe.


Über jegliche Hilfe wäre ich dankbar!
Viele Grüße
 
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frido

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AW: Garantieverlust bei Betriebssystem-Upgrade?

@ pooz

Eine Veränderung des Betriebssystems hat keinerlei negativen Einfluß auf die Garantie ! ;)

Solltest Du das Notebook zur Reparatur zum Acer Support einsenden, ist die Wahrscheinlichkeit allerdings relativ hoch, dass die Damen und Herren dort nach erfolgter Reparatur ein Recovery durchführen und Du das Notebook mit Windows Vista 32 Bit zurück bekommst.
 
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pooz

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AW: Garantieverlust bei Betriebssystem-Upgrade?

Danke frido1966,

dann schicke ich das Gerät mal beruhigt ein.

Wenn ich jetzt selbst noch eine Datenrettung vorweg versuchen möchte, dann bliebe mir nur noch der Ausbau der Platte. DAS allerdings hätte einen Garantieverlust zur Folge, oder?

Aber wie komme ich sonst an die Daten?
Danke und Gruß!
 
F

frido

Guest
AW: Garantieverlust bei Betriebssystem-Upgrade?

@ pooz

Nein - auch die Festplatte darfst Du zu Datensicherungszwecken ausbauen, ohne das der Acer Support etwas dagegen hätte. Wenn Du es vorher mit dem Support besprichst, könnte es sogar sein, dass Du das Notebook ohne Festplatte einschicken darfst. Die Frage ist nur, ob nicht vielleicht sogar die Festplatte das Problem verursacht ?

Grundsätzlich gilt: Arbeitsspeicher (RAM) und Festplatte (HDD) dürfen getauscht werden, da hat der Acer Support nichts dagegen einzuwenden, solange dabei nicht das halbe Notebook zerlegt werden "muss". Allerdings sollte dabei tunlichst nichts beschädigt werden ! ;)


Edit 01:

Hast Du selber mal ein Recovery Deines Systems probiert ? Sofern die Wiederherstellungspartition PQService noch vorhanden und grundsätzlich funktionsfähig ist, solltest Du diesen Weg vielleicht erst einmal ausprobieren, bevor Du das Notebook zum Acer Support schickst. Allerdings hättest Du nach einem Recovery - sofern es denn erfolgreich verlaufen würde - ebenfalls wieder Windows Vista 32 Bit als Betriebssystem installiert.

http://www.acer-userforum.de/acer-recovery/13792-erecovery-leitfaden-faqs-tips-fehlerbehebung.html
 
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pooz

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AW: Garantieverlust bei Veränderung des ursprünglich installierten Betriebssystems ?

Danke Martin,

das sind ja gute Nachrichten. Ich werde dann nochmal den Service kontaktieren bevor ich dort heran gehe (Ist es derselbe Service, wo ich den Auftrag aufgegeben habe?).

Ich erinnere nicht mehr, ob ich die PQService bei der Win7 installation gelöscht habe. Jedenfalls hat sich mithilfe ALT-F10 nichts sichtbares und hörbares für mich getan.
Recovery DVDs habe ich leider nicht, da ich das Gerät einem Bekannten abgekauft habe und er sie -klar- nicht mehr findet...

Ich werde die Klassiker wie RAM ausbauen mal probieren. Schließlich fehlt ja der Check "Piepton" am Anfang des Bootvorgangs, was ja schon sehr auffällig ist.

Danke und viele Grüße!
 
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