Kostenpflichtige Reparaturen in Deutschland

crazyscribbler

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Für Acer Geräte ausserhalb der Garantiezeit besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit, diese zum Kostenvoranschlag einzuschicken.

Hierfür bitte auf der 01805-005520 (in der Leitung die 2 drücken) eine RMA Nummer zur Einsendung geben lassen.
Dann bitte das Paket ausreichend frankiert einschicken.

der KVA sollte nicht mehr als 3-5 Arbeitstage benötigen, nachdem das Gerät eingegangen ist.
Der KVA ist kostenfrei, lediglich wenn er abgelehnt wird und das Gerät unrepariert zurückgeschickt werden soll wird eine Versand - und Handlingspauschale von 29,-- Euro inkl. Mwst. berechnet, falls das Gerät persönlich abgeholt wird, wird - wie gesagt - nichts berechnet.
Alternativ wäre eine kostenfreie Entsorgung des Gerätes möglich.

Es kann dann die Reparatur in die Wege geleitet werden zum genannten Preis.

Wenn ihr Fragen habt, meldet euch gerne!

Gruß
Christian
 

aliacer

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hallo crazyscribbler
ich habe vor meinen fast 3 Jahre alten Acer TravelMate 4403 reparierene zu lassen.
Du hast einen Abwicklung für 2006 beschrieben. Wird die heute noch genau so abgewickelt?
 

seele

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Hallo,

ich will mich mal kurz einklinken, wegen der Garantiezeit.
Ist die nun generell zwei Jahre oder doch nur ein Jahr?

Ich hab mal was davon gehört, dass gesetzlich zwei Jahre vorgeschrieben seien. Auf der Supportseite zur Reperaturanmeldung online, wird allerdings nur innerhalb eines Jahres "in warranty" angezeigt.

Gruß
 

cat120

Achtung Krallen!
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Hallo

Hier ist zu unterscheiden zwischen Garantie (1 Jahr) und der gesetzlichen Gewährleistung (2 Jahre).

MfG
 

seele

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Hallo,

das heißt also in meinem Fall, da ich das Notebook am 3.6.08 gekauft habe, bin ich ausserhalb der Garantiezeit und kann keine kostenfreie Reperatur in Anspruch nehmen :(

Aber wozu soll dann die Gewährleistungszeit gut sein? Das ist doch dann nur was für die hohle Hand.

Gruß
 

cat120

Achtung Krallen!
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Du bist zwar außerhalb der Garantie aber der Hersteller hat immer noch die Gewährleistungspflicht. So muss der Hersteller immer noch nachbessern und das kostenlos.

MfG
 

seele

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Vielen Dank für die Infos.

Dann kann ich mich in meinem Fall noch an das Versandhaus wenden, wo ich das Notebook bestellt hatte. Mal schauen, wie die damit umgehen werden.
Ich stell mich schon mal auf mehrere Wochen ohne Notebook ein.

Grüße
 

derEnno

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auch wenn's schon etwas spät ist, noch ne kurze info.
die garantie beträgt normal 6 monate. acer hat das von sich aus ausgeweitet auf 12 monate. die gesetzliche gewährleistung beträgt in der tat 24 monate bei neuware und 12 monate bei gebrauchtware, allerdings muss der kunde in dieser zeit (nach ablauf der garantie) dem hersteller nachweisen, dass der mangel bereits beim erwerb des gerätes bestanden hat (beweislastumkehr) - dann ist der hersteller verpflichtet, den mangel kostenlos zu beheben. aber dieser nachweis wird in der regel schwer zu erbringen sein.

das ist der unterschied zwischen garantie und gewährleistung. auch nachzulesen im hgb.
 

smaluhn

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Hallo, mein 9302 WSMI ist nach 30 Monaten am Motherboard kaputt gegangen und nicht mehr reparabel. Ganz davon abgesehen, das es bei Acer viele Grafik-Chip - Probleme gibt und sich schon viele auf diese Reparatur eingestellt haben, gibt es wohl auch den Totalschaden. Gibt es denn eine Möglichkeit das Motherboard auszutauschen zu einem verträglichen Preis? Atelco, wo ich den Aspire gekauft hatte, meinte das käme um die 400 Euro, das ist natürlich unzumutbar. Deshalb bin ich schon sauer zumal ich insgesamt 4 Acer an Freunde empfohlen habe und mir das jetzt peinlich ist, wenn das nochmals passiert.
 

The Grinch

Administrator
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Alternativ Eigeninitiative!
Defektes gleiche Notebook (Displayschaden) bei IEHBÄH ersteigern,
zerleg beide Notebooks,
und schraub ein Notebook aus den Besten Teilen wieder zusammen.
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
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Sollte schon das Baugleiche Modell sein, CPU und Festplatte können abweichen.
Vieleicht ist sogar eine stärkere CPU dabei ;-)
 

seele

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Hallo, ich möcht mich mal wieder zum Thema hier einklingen, mit meinem eigenen Problem, was aber zur Thematik passt.

Mein Acer Notebook 7520G ist defekt. Da ich mich ausserhalb der Garantiezeit befinde, hatte ich es im Dezember 09 über den Anspruch der Gewährleistungspflicht an den Händler Neckermann geschickt.
Nach zwei Monaten erhielt ich mein Notebook wieder. Der Defekt wurde nur teilweise tatsächlich repariert, auch wenn Neckermann was anderes behauptet.
Das Gerät aber noch einen zusätzlichen Schaden genommen (Bildschirm flackert in regelmäßigen kurzen Abständen), so dass ich die Arbeit von Neckermann beanstande und denen das auch so geschrieben habe, dass es nicht sein kann, dass ich das Gerät trotz deren Mitteilung über eine erfolgte Reparatur in einen miserableren Zustand zurück bekomme, als zuvor denen eingereicht.

Neckermann stellt sich nun aber quer und verweist auf ACER, dass ich mich doch an den Hersteller wenden solle.

Nun frag ich mich, welche Berechtigung die dafür haben. Schließlich schrieb Neckermann mir, dass sie das Gerät repariert hätten (angeblich Mainboard ausgetauscht) und ausserdem ist Neckermann weiterhin als Händler mein alleiniger Ansprechpartner, wenn es um die Erfüllung der Gewährleistung geht.

Habt ihr nen Rat, wie ich mich verhalten solle?
Ich überlege schon, Neckermann das Gerät erneut unfrei zurückzuschicken, weil die schließlich den Mist zu Verantworten haben und ich immer noch innerhalb der Gewährleistungszeit bin.
ACER wird mir was Husten. Die werden mir wahrscheinlich nur eine kostenpflichtige Reparatur anbieten, was durch den zusätzlichen Schaden, nach der angeblichen ersten Reparatur für mich nicht in Frage kommt und wahrscheinlich würde ACER auch alle Schuld von sich weisen und auf Neckermann als Händler verweisen.

Ich bin mir auch nicht sicher, welchen Erfolg ich vor Gericht hätte, wenn es soweit kommen sollte.

Wie sieht ihr das und zu welchem Verhalten ratet ihr mir?

Vielen Dank.

Grüße
seele
 

zenobio2

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Hi,

auch wenn es eine Weile her ist, dass hier zuletzt etwas gepostet wurde, habe ich trotzdem noch eine wichtige Frage: Wie lange hat man denn auf von Acer reparierte Teile Gewährleistung (außerhalb der Garantiezeit)? Bzw. wie lange gewährleistet Acer den einwandfreien Betrieb der getauschten Komponente?

Grüße,
zenobio
 

seele

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Das Gerät aber noch einen zusätzlichen Schaden genommen (Bildschirm flackert in regelmäßigen kurzen Abständen), so dass ich die Arbeit von Neckermann beanstande und denen das auch so geschrieben habe, dass es nicht sein kann, dass ich das Gerät trotz deren Mitteilung über eine erfolgte Reparatur in einen miserableren Zustand zurück bekomme, als zuvor denen eingereicht.

Grüße
seele

Hi, wollt nur kurz erwähnen, dass ich mein defektes notgebook damals von neckermann komplett ertsattet bekam im kaufpreis, weil acer es doch nicht mehr reparieren konnte. hab auch so zwischenzeitlich sehr viel schlechtes zu acers reparationsservice und die "langlebigkeit" von acer-notebooks gehört.
für mich ganz klar ein k.o. kriterium.
 

masterm

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Möchte das Thema auch nochmal kurz aufgreifen, und zwar wie lange besteht auf ausgetauschte Bauteile eine Garantie ?
Habe bei Acer angefragt, aber nur als Antwort erhalten, das es eine Garantie gibt, aber nicht wie lange. 6 Monate ? 1 Jahr ? Konkret handelt es sich um eine Festplatte.
Wenn sich heraustellt, das die Reparatur "unnötig" war und der Defekt noch vorhanden ist, gibt es dann die Möglichkeit, die "Reparatur" rückgängig zu machen? Gibt es da Fristen in denen das Gemeldet werden muss? Hat da jemand Erfarhung?

Gruß
 
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