Wiederufsrecht

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Pharlap

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Hallo zusammen,

kann ich, wenn ich mir ein Aspire Notebook kaufe und das Gerät dann nachdem ich es schon mal an hatte, wieder zurück geben?

Ich frage deswegen so genau, weil ich mir gestern ein Notebook gekauft habe, wo beim starten erst mal die restliche Installation mit meinem Namen etc. durchgeführt wurde.

Ich meine, ich muss dass Gerät ja mal anmachen, um es zu testen.
Freue mich über jede Antwort!

Gruß Pharlap
 
B

borstianer

Guest
AW: Wiederufsrecht

Die Frage ist, ob versandhandel oder im Geschäft gekauft.

Bei Versandhandel gilt :

14 Tage Rückgaberecht, sofern der Kunde das Gerät nicht wie sein Eigentum in Betrieb nimmt / benutzt. Sprich, eine Prüfung so durchführt, wie es auch in einem lokalen Geschäft möglich gewesen wäre.
Im Regelfall sollte aber durch ein Einschalten o.Ä. das Rückgaberecht nicht beieträchtigt werden.

Geschäft:

Reine Kulanzsache des Verkäufers, ein "recht" dazu gibt es nicht.

Gruß Andy

Diese Antwort stellt keine Rechtsauskunft da, sondern spiegelt lediglich die persönliche Meinung des Verfasser da!
 

Pharlap

Neuer Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Danke, für die Antwort!

Habe gerade mir dem Media-Markt telefoniert und die sagten mir, dass dies gehen wird, aber für diesen Fall eine Gebühr von 60 Euro anfallen würde, weil sie das Gerät wieder säubern müssten.

Gruß Pharlap
 
B

borstianer

Guest
AW: Wiederufsrecht

Also das finde ich gelinge gesagt dreist... 60€ für einmal ALT+ F10 im Bootmenü, um das Gerät wiederherzustellen. Würde ich mich nicht drauf einlassen, denke ich... selber zurücksetzen und gut ist.
 

Dawn_Morgan

Neuer Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Naja nichts für ungut @borstianer, aber MM müsste es ja überhaupt nicht zurücknehmen. Es ist ja an dem Gerät nichts kaputt.

Außerdem müssen die nicht einfach Alt+F10 drücken und neu aufsetzten, sondern das Laptop wieder in den Zustand versetzten, dass es der nächste Kunde wieder installiert beim ersten mal rauffahren.

Davon abgesehen das ich es auch komisch finde das MM 60€ verlangt :).

LG
Dawn
 
B

borstianer

Guest
AW: Wiederufsrecht

theoretisch dürften die das noch nicht mal als Neugerät wieder verkaufen... Als Ausstellungsstück bzw gebraucht ja, weil "neu" ist es definitiv nicht mehr...

Aber sei es drum, besser als es gar nicht zurückgeben können... Aber mit den 60€ würde ich trotzdem nochmals nachhaken
 

Dawn_Morgan

Neuer Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Ja da hast du wohl recht nur ob das tatsächlich so gehandhabt wird wage ich zu bezweifeln :(.

Ich glaube nicht das MM dem nächsten Kunden sagt "sie bekommen das Book billiger weil das hatte schon mal einer".

Ja hauptsache sie nehmen es überhaupt wieder. Nachhacken kann man ja immer vielleicht hilfts was :).
 
B

borstianer

Guest
AW: Wiederufsrecht

wird in der realität nicht gemacht, da ich selber bei einem "großen roten Unternehmen " gearbeitet habe und solche Praktiken sind dort gang und gebe... kann stellenweise ganz witzig sein, wenn man ne externe HDD kauft und dort dann noch Bilder vom vorbesitzer findet...

Für den Kunden ist das allerdings nicht schön, vor allem, wenn man das Gerät grade erst gekauft und sich plötzlich mit einem BIOS Passwort dasitzt, was man im leben nicht eingerichtet hat...
 

Drebin

aktiver Benutzer
AW: Wiederufsrecht

WIE lang hattest du es denn..
bei mir ging es immer ohne die 60.- mach einfach eine F10 dings inst. u zeigs den leuten dann sparst dir die 60 viell.

wenn es schon älter ist können sie dir eine benutzung pauschale abziehenn
Wertersatz
da gibts einen %tualen abzug (pro monat ect)
 

The Grinch

Administrator
Teammitglied
AW: Wiederufsrecht

Ohne einen trifftigen Grund ist eine Rückgabe, bei einem Ladenkauf, nicht möglich!

Man kann max. nach mehrfachen, vergeblichen, Reparaturversuchen auf eine Rückabwicklung des Kaufs bestehen, dann allerdings wird eine Nutzungspauschale fällig!

Und wie bitte muss ich das hier verstehen?
Ich meine, ich muss dass Gerät ja mal anmachen, um es zu testen.

Du gehst doch nicht in ein Lebensmittelgeschäft, öffnest eine Verpackung,
um daran zu riechen/schmecken, ob Dir das Produkt zusagt!?

Da hätte man den "Fachverkäufer" ruhig mal bitten können sich ein
vergleichbares Gerät zeigen zu lassen um das dann "zu testen".
 

Pharlap

Neuer Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Hallo

Ich hatte das Gerät erst seit gestern. Und sie sagten mir, dass auf jeden Fall eine Pauschale von 60,- € dafür notwenig wäre, weil sie auf jeden Fall das Ding neu aufsetzen würden.

Ist zwar viel Geld, aber andererseits, hätte ich auf die Fehler auch vor dem Kauf kommen können, so dass ich mir die 60,-€ hätte sparen können.

Bin aber froh, das Gerät wieder los geworden zu sein.
Ich war von der ganzen Verarbeitung des Gerätes doch etwas enttäuscht.

Viele Grüße Pharlap
 

Drebin

aktiver Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Man kann max. nach mehrfachen, vergeblichen, Reparaturversuchen auf eine Rückabwicklung des Kaufs bestehen, dann allerdings wird eine Nutzungspauschale fällig!
.

Genau gesagt hat der Verkäufer das Recht auf eine 2xlige NAchbesserung.
dann kann man vom kaufvertrag zurücktreten.
 

Pharlap

Neuer Benutzer
AW: Wiederufsrecht

Wie gesagt, dass Thema ist erledigt!
Der Media-Markt hat das Gerät zurück genommen.

Werde mich jetzt nach einem anderen Gerät - jedoch kein Acer - umschauen.

Viele Grüße Pharlap
 
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