AW: Grottenschlechter Kundenservice
Generell gilt, EU-Recht schlägt nationales Recht. Die Richtlinie gibt an, wie nationales Recht auszulegen ist. Der EUGH kann von einem nationalen Gericht um Hilfe gebeten werden, wenn die Auslegung unklar ist.
Im konkreten Fall ging es um Kopftöpfe und den...