AW: Grottenschlechter Kundenservice
Und nochmals FALSCH
Hier was ich generell zu dem Thema im Internet gelesen habe (das soll keine Beratung sein sondern ein Update)
Maßgeblich ist hier die EU Richtlinie. Nach der EU Richtlinie ist das Recht der Mitgliedsstaaten auszulegen.
Die Wertminderung ist heute anfechtbar: Urteil
Ich musste einmal vom Kaufvertrag zurücktreten und damals musste ich auch die Wertminderung hinnehmen - heute wäre das wohl ganz anders.
Dann zur Beweislastumkehr nach 6 Monaten, hier kommt uns auch die EU Richtlinie zu Hilfe. Ich suche noch immer nach dem Fall, den ich kürzlich noch gelesen habe. Soweit ich weiß ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nach EU Richtlinie ebenso passé - falls jemand bei Google die Quelle findet, bitte posten.
Wer bei uns gekauft hat und auf einen Gewährleistungsfall besteht, muss uns beweisen, das bei Gefahrenübergabe, also beim Kauf, der Fehler schon bestanden hat.
(..)
Wenn der MArkt auf Kulanz das Gerät austauscht bzw. dir das Geld auszahlt, wirst du nach einem halben Jahr nur noch ca. 70% deines Kaufpreises bekommen. Gesetztlich gibt es eine Wertminderung auf Gegenstände, die pro Monat x% ausmacht.
Reparaturzeiten liegen im Schnitt bei 3 Wochen.
FALSCH!
Lt. dem Gewährleistungsrecht muss innerhalb der ersten sechs Monate
der "Inverkehrbringer" dem "Käufer" nachweisen das der Fehler durch
Ihn (dem Käufer) entstanden ist!
Der Gesetzgeber geht davon voraus das Fehler/Mängel innerhalb der
ersten sechs Monate schon vor dem Verkauf bestanden haben.
Nachtrag:
Nach den ersten sechs Monaten kehrt sich die Beweislast um!
Und nochmals FALSCH
Hier was ich generell zu dem Thema im Internet gelesen habe (das soll keine Beratung sein sondern ein Update)
Maßgeblich ist hier die EU Richtlinie. Nach der EU Richtlinie ist das Recht der Mitgliedsstaaten auszulegen.
Die Wertminderung ist heute anfechtbar: Urteil
Art. 3 der Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Mai 1999 zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, die dem Verkäufer, wenn er ein vertragswidriges Verbrauchsgut geliefert hat, gestattet, vom Verbraucher Wertersatz für die Nutzung des vertragswidrigen Verbrauchsguts bis zu dessen Austausch durch ein neues Verbrauchsgut zu verlangen.
Ich musste einmal vom Kaufvertrag zurücktreten und damals musste ich auch die Wertminderung hinnehmen - heute wäre das wohl ganz anders.
Dann zur Beweislastumkehr nach 6 Monaten, hier kommt uns auch die EU Richtlinie zu Hilfe. Ich suche noch immer nach dem Fall, den ich kürzlich noch gelesen habe. Soweit ich weiß ist die Beweislastumkehr nach 6 Monaten nach EU Richtlinie ebenso passé - falls jemand bei Google die Quelle findet, bitte posten.