Hi leute,
nun habe ich mein acer aspire 9835G bereits seit 4 1/2 monaten und ist nun zum dritten mal beschädigt.
1. war überhitzung und beschädigung des motherboards
2. war der erste schaden und gehäuseschäden die nach der reparatur vorhanden waren
3. der jetzige schaden ist die fehlfunktion durch pixelverzerrungen der Leistungsstarken GPU
jedes mal wurde nur das motherboard bzw. die kühleinheit (erst beim zweiten mal) ausgetauscht und der tastatur rahmen. seit dem ist mein dual core auch ein quad laut aufkleber **
jedes mal wurde mir durch die service hotline versichert, dass ich noch keinen anspruch auf ein austauschgerät oder eine aufrüstung hätte durch eine bessere modellreihe.
wie siehts tatsächlich aus? muss ich das abermals reparieren lassen oder kann ich auf austausch bestehen wenn ich mit druck dran gehe. wurde heute morgen bereits abgewimmelt und hab jetzt nen reparatur antrag laufen, aber will auf nummer sicher gehen.
3 mal in 4 monaten wovon der laptop bereits 1 monat in reparatur war, ist echt zu viel...
hier nen auszug aus Konsument.at
zählt das? oder wie soll ich das verstehen?
nun habe ich mein acer aspire 9835G bereits seit 4 1/2 monaten und ist nun zum dritten mal beschädigt.
1. war überhitzung und beschädigung des motherboards
2. war der erste schaden und gehäuseschäden die nach der reparatur vorhanden waren
3. der jetzige schaden ist die fehlfunktion durch pixelverzerrungen der Leistungsstarken GPU
jedes mal wurde nur das motherboard bzw. die kühleinheit (erst beim zweiten mal) ausgetauscht und der tastatur rahmen. seit dem ist mein dual core auch ein quad laut aufkleber **
jedes mal wurde mir durch die service hotline versichert, dass ich noch keinen anspruch auf ein austauschgerät oder eine aufrüstung hätte durch eine bessere modellreihe.
wie siehts tatsächlich aus? muss ich das abermals reparieren lassen oder kann ich auf austausch bestehen wenn ich mit druck dran gehe. wurde heute morgen bereits abgewimmelt und hab jetzt nen reparatur antrag laufen, aber will auf nummer sicher gehen.
3 mal in 4 monaten wovon der laptop bereits 1 monat in reparatur war, ist echt zu viel...
hier nen auszug aus Konsument.at
KONSUMER.AT[...]
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Im Gewährleistungsrecht gibt es einfache Prinzipien. Grundidee: Zuerst soll der Käufer und Übernehmer vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer und Übergeber
nur in zweiter Linie kann man
- Verbesserung oder
- Austausch der mangelhaften Sache verlangen;
Dieses Prinzip gilt nicht nur für Kaufverträge, sondern auch für Werkverträge.
- Preisminderung oder (bei nicht geringfügigen Mängeln) sogar die
- Vertragsauflösung (= Wandlung) verlangen.
Verbesserung und Austausch
Je nachdem, welcher Mangel zu beklagen ist, kann man also zunächst nur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder einen Austausch verlangen. Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt bei Ihnen! [...]
zählt das? oder wie soll ich das verstehen?
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