Drebin
aktiver Benutzer
kannst du bekommen:
Rücktritt vom Kaufvertrag (Abschluss Kaufvertrag ab 01.01.2002)
Ist die Kaufsache mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Kaufsache also zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet allerdings in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt oder Minderung) einverstanden erklärt hat.
Voraussetzung für den Rücktritt ist die ergebnislose Fristsetzung zur Leistung. Hat der Käufer bereits die Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) unter Fristsetzung verlangt, ist eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie zu unrecht oder ist dem Käufer die Nacherfüllung nicht zumutbar, ist die Fristsetzung ebenfalls entbehrlich.
Wie gesagt bei einem Spiele (Gamer) Notebook wo Sound/Spiel ruckeln egal was man macht hat ist das ein eindeutiges NICHT erfüllen einer versprochenen Leistung.
also 2x reparieren lassen (muss immer der gleiche grund sein) dann kann man wandeln oder geld zurückverlagen.
Nachdem sich Acer wirklich bemüht das Problem zu lösen sollten wir weiterhin den "guten Ton" waren und auch freundlich bleiben.
hast du dei neues mainbord scho? capri
Rücktritt vom Kaufvertrag (Abschluss Kaufvertrag ab 01.01.2002)
Ist die Kaufsache mangelhaft und konnte der Verkäufer den Fehler im Wege der Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) nicht beseitigen, kann der Käufer anstatt Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) auch vom Kaufvertrag zurücktreten. Er kann die Kaufsache also zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen.
Der Käufer hat ein Wahlrecht, ob er bei einer fehlerhaften Kaufsache vom Vertrag zurücktritt oder mindert. Dieses Wahlrecht endet allerdings in dem Zeitpunkt, in dem sich der Verkäufer mit dem vom Käufer gewählten Recht (Rücktritt oder Minderung) einverstanden erklärt hat.
Voraussetzung für den Rücktritt ist die ergebnislose Fristsetzung zur Leistung. Hat der Käufer bereits die Nacherfüllung (= Nachbesserung oder Ersatzlieferung) unter Fristsetzung verlangt, ist eine weitere Fristsetzung nicht erforderlich. Schlägt die Nacherfüllung fehl, verweigert der Verkäufer sie zu unrecht oder ist dem Käufer die Nacherfüllung nicht zumutbar, ist die Fristsetzung ebenfalls entbehrlich.
Wie gesagt bei einem Spiele (Gamer) Notebook wo Sound/Spiel ruckeln egal was man macht hat ist das ein eindeutiges NICHT erfüllen einer versprochenen Leistung.
also 2x reparieren lassen (muss immer der gleiche grund sein) dann kann man wandeln oder geld zurückverlagen.
Nachdem sich Acer wirklich bemüht das Problem zu lösen sollten wir weiterhin den "guten Ton" waren und auch freundlich bleiben.
hast du dei neues mainbord scho? capri